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§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Kaviar Gauche Fischer-Roehler & Kühl GmbH, Torstrasse 56, 10119 Berlin (im Nachfolgenden Kaviar Gauche genannt) und der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner (im Nachfolgenden auch Kundin, Käuferin oder Auftraggeberin genannt). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

1.2. Mit Erteilung eines Auftrages werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen der Kundin (Vertragspartnerin) werden nur anerkannt, wenn Kaviar Gauche schriftlich zugestimmt hat. Auch mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 2 Auftragserteilung, Auftragsannahme, Vertragsschluss

2.1. Die Angebote in den Kaviar Gauche Stores (Bridal Concept Store, Bridal Budget Boutique, Vintage Store) sind freibleibend und unverbindlich.
Kaviar Gauche bietet in den Bridal Concept Stores, der Bridal Budget Boutique sowie dem Vintage Store Bekleidung und Accessoires folgender Kategorien an:

2.2  Für die Auftragserteilung bedarf es einer Bestellung, die vorort persönlich in einem der Kaviar Gauche Stores erteilt erfolgt. Hierzu wird – gegebenenfalls nach Vereinbarung einer Anzahlung – nach Abstimmung mit der Kundin ein Auftragsformular ausgefüllt und erstellt. In Ausnahmefällen kann eine Bestellung auch per Telefon oder Email erfolgen. Die Bestellung von nach Konfektion zu fertigender Ware und Couture-Kleidungsstücke durch die Kundin gilt mit dem Auftrag als verbindliches Vertragsangebot. Das Auftragsformular erhält die Kundin entweder persönlich vorort ausgehändigt oder im Anschluss an die Bestellung per Email zugesandt. Die Kundin ist verpflichtet, die auf der Auftragsbestätigung notierten Artikel, Formen und Sonderwünsche zu überprüfen und etwaige Beanstandungen oder Änderungswünsche unverzüglich, spätestens jedoch nach 3 Werktagen mitzuteilen. Das Stornieren einmal erteilter Aufträge ist grundsätzlich nicht mehr möglich.

2.3  Die Annahme der Bestellung von Konfektionsbekleidung oder Couture-Bekleidung erfolgt durch die Ausstellung des Auftragsformulars und ist abhängig von dem Eingang einer Anzahlung mindestens in Höhe von 50% der Gesamtauftragssumme. Die Fertigung des Auftrags beginnt, wenn die Anzahlung eingegangen ist.

2.4  Beim Erwerb von im Store oder Boutique (Bridal Budget oder Vintage) angebotener bereits gefertigter Bekleidung, Schuhen und/oder Accessoires kommt der Vertrag durch Annahme von Kaviar Gauche zustande (§ 151 BGB). Bei etwaigen Maß- oder sonstigen Änderungen behält sich Kaviar Gauche das Recht vor, der Kundin hierfür zusätzlich anfallende Kosten zu berechnen.

2.5  Ein Umtausch oder Rückgabe erworbener Waren oder eine Stornierung eines Auftrags ist grundsätzlich nicht möglich. Sofern Kaviar Gauche sich bereit erklärt, eine Ware zurück zu nehmen oder einen Auftrag zu stornieren, muss eine solche Anfrage der Kundin spätestens binnen 7 Tagen nach Zustandekommen des Vertrags erfolgen. Eine etwaige Erstattung des gezahlten Betrages oder Anzahlung erfolgt grundsätzlich nur gegen Ware oder Gutschein. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Reduzierte oder bereits getragene Ware ist vom Umtausch, Rückgabe oder Beanstandung ausgeschlossen.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Mit Auftragserteilung wird der Gesamtbetrag des Auftrags sofort fällig. Kaviar Gauche berechnet mindestens 50% des Preises der Gesamtsumme als Anzahlung, die unverzüglich vor Ort oder spätestens binnen 7 Tagen nach Auftragserteilung bei Kaviar Gauche eingehen muss. Die Restzahlung wird in der Regel beim 1. Fitting-Termin zahlbar, spätestens aber vor Mitnahme oder Zustellung. Die Abrechnung der Restzahlung erfolgt unter Abzug der geleisteten Anzahlung.

§ 4 Termine, Fitting

Bei Anfertigung von Konfektionskleidung oder Couture-Kleidung werden so genannte Fitting- Termine mit der Kundin individuell vereinbart. Die Fitting-Termine (in der Regel 1-3 Termine) finden nach Absprache grundsätzlich mit den Kaviar Gauche Mitarbeiterinnen in den Shops statt.

Für die Anfertigung von Couture-Kleidern sind in der Regel 3-6 Monate zu veranschlagen. Bei Konfektionskleidung sollte die Kundin circa 8 Wochen einplanen. Kurzfristige Anfertigungen sind nach Absprache mit der Geschäftsführung möglich. Kaviar Gauche behält sich bei diesen die Berechnung einer „Rush Fee“ vor. In der Regel soll das bestellte Kleid 1-4 Wochen vor dem Hochzeitstermin bzw. des Anlasses zur Abholung bereitstehen und abgeholt werden. Der der Kundin mit der Auftragsbestätigung mitgeteilte ungefähre Fertigstellungstermin ist eine unverbindliche Angabe und keine Zusicherung eines Fixtermins. Kaviar Gauche weist ausdrücklich darauf hin, dass für einen reibungslosen Ablauf und eine etwaige durch die Kundin gewünschte termingerechte Fertigstellung das Kleidungsstück mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Tragetermin tragefertig sein sollte, d.h. die Kundin insoweit eine Mitwirkungsverpflichtung hat in Bezug auf zeitgerechte Auftragserteilung, Fittingtermine und etwaige Änderungswünsche.

§ 5 Maßnehmen

Um das von der Kundin gewünschte Design und die Passform zu gewährleisten, ist es Aufgabe der Kundin, beim Maßnehmen durch die Mitarbeiterinnen im Store (Bridal Managerin oder Schnittdirektrice) über Besonderheiten beim Tragen und Zweck des Kleides vor dem 1. Maßnehmen zu informieren und eventuell veränderte Designwünsche abzusprechen. Änderungswünsche, insbesondere zu Längenmaßen, können nach Beginn der Fertigung in der Regel nicht umgesetzt und von daher nicht akzeptiert werden. Etwaige Änderungen nach dem 1. Maßnehmen sind nicht im vereinbarten Kaufpreis (also der ausgeschilderte, reguläre Verkaufspreis der Ware) enthalten und werden zusätzlich berechnet.

§ 6 Auftragsänderung nach Auftragserteilung

Auftragsänderungswünsche können nicht telefonisch angenommen werden. Diese sind persönlich oder schriftlich per E-Mail, Briefpost oder Telefax unter Angabe des entsprechenden Auftrags und Angabe des Namens der Kundin an Kaviar Gauche durchzugeben. Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden, wenn bereits mit der Fertigung des betreffenden Kleidungsstückes begonnen wurde. Etwaige sonstige Extras, figürliche Herausforderungen oder gewünschte Besonderheiten können nach Abstimmung zwischen der Kundin und Kaviar Gauche gegen Aufpreis berechnet werden.

Kaviar Gauche behält sich vor, Extrakosten zu berechnen, zB bei Gewichtsschwankungen oder Schwangerschaft der Kundin, sofern nicht rechtzeitig vor Beginn der Fertigung (nach dem 1. Maßnehmen) darauf hingewiesen wurde. Etwaige hierdurch bedingte erforderliche Änderungen im Nachhinein muss die Kundin selbst tragen.

§ 7 Abholung, Versand der Ware

Maßgeschneiderte und maßkonfektionierte Kleidungsstücke sind zwecks Anprobe im Kaviar Gauche Store abzuholen. Auf besonderen Wunsch der Kundin kann die Zusendung der Kleidungsstücke vereinbart werden, wobei der Bestellort Erfüllungsort bleibt. Sollten nach Zusendung der bestellten Kleidungsstücke eine oder mehrere Korrekturen notwendig sein, nimmt Kaviar Gauche diese nur vor, wenn die Kundin das Kleidungsstück persönlich am Bestellort vorführt. Alle Zusendungen erfolgen per Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Die Versandkosten trägt die Kundin.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum von Kaviar Gauche.

§ 9 Abnahme, Entgegennahme der Ware

9.1 Auf Anforderung von Kaviar Gauche ist die Kundin verpflichtet, sich vor Lieferung des abnahmefähigen Kleidungsstückes zu einem Fitting bereitzuhalten. Bei diesem Fitting wird die Kundin den/die gefertigten Artikel gegenüber Kaviar Gauche ggfls. unverzüglich rügen. Etwaige Passformungenauigkeiten bei der Lieferung, die auf nach Auftragserteilung eingetretene Größen- und Gewichtsveränderungen der Kundin oder auf Stoffbeschaffenheit oder ausgesuchten Schnitt zurückgehen, berechtigen diese nicht, die Abnahme zu verweigern.

9.2 Eine Rüge kann nicht auf nach Auftragserteilung eingetretene Änderungen, insbesondere in Bezug auf das ausgesuchte Modell oder Angaben zu Größe oder das Gewicht der Kundin oder unerhebliche Mängel gestützt werden. Eine Beanstandung,

die nach erfolgter Entgegennahme oder Abnahme des Kleidungsstücks erfolgt, ist unverzüglich, binnen 3 Tagen nach Erhalt der Ware, durch die Kundin entweder persönlich in einem der Shops oder schriftlich (Email ist ausreichend) an Kaviar Gauche zu richten. Hierbei ist der behauptete Mangel darzulegen und bei schriftlicher Beanstandung in einem ersten Schritt durch Bildmaterial zu dokumentieren. Kaviar Gauche wird diese Beanstandung eingehend prüfen. Auf Anforderung von Kaviar Gauche ist das Kleidungsstück ebenfalls zu übersenden. Etwaige Versandkosten trägt grundsätzlich die Kundin, Kaviar Gauche steht es im Einzelfall frei, die Kosten der Kundin, insbesondere im Fall berechtigter Beanstandungen, zu übernehmen. Bereits getragene Ware ist von Beanstandungen und Rückgabe ausgeschlossen.

9.3 Kaviar Gauche übernimmt keinerlei Haftung für Änderungen, die durch Dritte (zBsp. durch die Kundin beauftragte Schneider) an dem Kleidungsstück vorgenommen werden. Dies gilt grundsätzlich, insbesondere aber für Änderungen, die nach Abnahme durch Dritte vorgenommen werden. Ebenso wird keinerlei Haftung übernommen für eine Reinigung, die durch die Kundin selbst oder durch Dritte vorgenommen wird. Durch die Beauftragung durch Dritte entstehende Kosten sind von der Kundin selbst zu tragen. Kaviar Gauche haftet nicht für Reklamationen oder Mängel von Dritten vorgenommener Änderungsarbeiten.

§ 10 Gewährleistung, Ansprüche der Kundin

10.1 Für die Rechte der Kundin bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

10.2 Soweit über die Beschaffenheit nichts Besonderes vereinbart wurde, ist nach den gesetzlichen Regelungen zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 443 Abs. l Satz 2 und Satz 3 BGB (Kaufvertrag; § 633 BGB (Werkvertrag)). Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Beschaffenheit der Ware von der Vereinbarung zwischen der Kundin und Kaviar Gauche abweicht. Eine besondere Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware muss zudem also solche ausdrücklich bezeichnet und in den Vertrag einbezogen sein.

10.3 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die Kundin als Nacherfüllung zunächst die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) innerhalb einer angemessenen Nachfrist verlangen. Ist eine erste Nachbesserung nicht geeignet, den Mangel zu beseitigen, ist Kaviar Gauche berechtigt, weitere Nachbesserungen vorzunehmen. Schlagen auch diese fehl, richten sich die Ansprüche der Kundin nach den gesetzlichen Regelungen.

10.4 Die Kundin hat Kaviar Gauche die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfzwecken innerhalb von 3 Werktagen auszuhändigen.

10.5 Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt Kaviar Gauche, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen der Kundin als unberechtigt heraus, kann Kaviar Gauche die hieraus entstehenden Kosten von der Kundin ersetzt verlangen.

10.6 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom vorliegenden Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktritts- oder Minderungsrecht.

10.7Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen.

10.8 Kaviar Gauche weist ausdrücklich darauf hin, dass die zur Anfertigung der Bekleidung verwendeten Stoffe ein natürlicher Werkstoff sind und sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegung gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind. Diese handelsüblichen, design- und individuell bedingten Abweichungen können nicht als Mangel beanstandet werden.

10.9 Bereits getragene Ware ist von der Geltendmachung von Mängel- und Gewährleistungsansprüchen – soweit rechtlich möglich – ausgeschlossen.

§ 11 Sonstige Haftung

11.1 Soweit sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Kaviar Gauche bei einer Gefährdung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

11.2 Auf Schadensersatz haftet Kaviar Gauche gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kaviar Gauche nur
a) für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit;
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist die Haftung von Kaviar Gauche jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

11.3 Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde.

§ 12 Datenschutz

Kaviar Gauche verwendet alle von der Kundin angegebenen Daten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Personenbezogene Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung der Kundenbestellung verwendet und nur insoweit, als sie für das Zustandekommen des Vertrages, dessen Erfüllung oder Änderungen (Bestandsdaten) notwendig sind. Eine anderweitige Nutzung der personenbezogenen Daten der Kundin findet nicht statt.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

13.3 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Berlin. Gerichtsstand ist – soweit zulässig vereinbart – Berlin.

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